Äußerst wichtig: Anonyme Zahlungsvorgänge mittels E-Geld dürfen ausdrücklich nicht in den Anwendungsbereich der Kundenauthentifizierung fallen
März 2017
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Äußerst wichtig: Anonyme Zahlungsvorgänge mittels E-Geld dürfen ausdrücklich nicht in den Anwendungsbereich der Kundenauthentifizierung fallen
Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (ZDUG).
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