August 2026

Sachzuwendungen als praxistaugliches Instrument erhalten und gezielt modernisieren

Betriebliche Sozialleistungen sind eine weit verbreitete Form der Mitarbeiterzuwendung. Millionen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter profitieren von diesen unkomplizierten und freiwilligen Leistungen ihrer Arbeitgeber. Gerade bei Beschäftigten mit geringeren Einkommen, für Teilzeitkräfte sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Kindern stellen entsprechende Sachzuwendungen einen besonderen Mehrwert dar, da sie zur finanziellen Entlastung im Alltag beitragen. Von besonderer Bedeutung sind dabei der 50-Euro-Sachbezug, beispielsweise über eine Citycard, eine regional einsetzbare Sachbezugskarte oder Tankkarte, sowie Sachbezugsgutscheine, Essenszuschüsse, die betriebliche Altersvorsorge und Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung.

Sachzuwendungen sind also keineswegs ein bloßes steuertechnisches Randthema. Unternehmen nutzen Sachzuwendungen in vielfältigster Weise: beispielsweise als Instrument zur Mitarbeiterbindung und -motivation, zur finanziellen Unterstützung und zur Gesundheitsförderung. Sachzuwendungen sind damit ein etabliertes Instrument ergänzender und zielgerichteter Vergütung, das Beschäftigte spürbar entlastet, Arbeitgeber im Wettbewerb um Fachkräfte unterstützt und gleichzeitig Kaufkraft vor allem in die lokale Wirtschaft lenkt.

Als Prepaid-Branche stehen wir für unkomplizierte Lösungen, die es ermöglichen, betriebliche Sozialleistungen digital, innovativ und skalierbar so umzusetzen, dass sie zweckgebunden eingesetzt und einfach für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Steuerverwaltung abgewickelt werden können. So wird kompliziertes Steuerrecht für alle Beteiligten einfach umsetzbar. Als Branche wollen wir uns aktiv an den Diskussionen um mögliche Änderungen an der Rechtslage von Sachzuwendungen beteiligen und unsere jahrzehntelange Erfahrung in der Abwicklung betrieblicher Sozialleistungen einbringen, um dieses praxistaugliche Instrument zu bewahren und gezielt zu modernisieren.

Wegfall von Steuerbegünstigung hätte negative Auswirkungen auf Arbeitnehmer, Arbeitgeber, lokalen stationären Handel, Gastronomie und Fiskus

Sachzuwendungen, beispielsweise als Aufmerksamkeit anlässlich besonderer persönlicher Ereignisse oder Leistungen, fördern das soziale Miteinander und die Motivation von Beschäftigten und schaffen finanzielle Spielräume insbesondere dort, wo lineare Gehaltserhöhungen strukturell schwerer umzusetzen sind. Sollten diese nicht länger steuerbegünstigt sein, droht ein Wegfall dieser freiwilligen Leistungen.

Der PVD unterstützt ausdrücklich das Ziel, das Steuerrecht zu vereinfachen und Bürokratie abzubauen. Aktuelle Diskussionen der Finanzverwaltung über eine weitgehende Zusammenlegung oder Streichung bestehender Sachzuwendungsregelungen bergen allerdings die Gefahr, dass etablierte Möglichkeiten der Mitarbeitersachzuwendung ersatzlos entfallen. Die Annahme, weggefallene steuerfreie Leistungen würden schlicht als steuerpflichtiger Bruttolohn weitergezahlt,
verkennt die Wirkung der Sozialversicherungsfreiheit, welche im begrenzten Rahmen von Sachzuwendungen möglich ist. Steuer- und beitragsfreie Sachbezüge liefern bei gleichen Arbeitgeberkosten etwa den doppelten Nettowert gegenüber Bruttolohn.

Ein Entfallen dieser Leistungen ginge vor allem zu Lasten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Arbeitgebern, Kommunen sowie des lokalen Handels und der Gastronomie, denn gerade regionale Sachbezugslösungen sind ein besonders vorteilhaftes Mittel zur Sachzuwendungsausgabe. Gerade in Zeiten hohen Fachkräftebedarfs und anhaltend steigender Kostenbelastungen wäre dies ein völlig falsches politisches Signal.

Betroffen wären zudem nicht nur die Beschäftigten selbst. Da betriebliche Sozialleistungen wie Lebensmittel-, Mobilitäts- und Verpflegungsleistungen typischerweise dem gesamten Haushalt und somit der ganzen Familie zugutekommen, liegt die soziale Reichweite eines Wegfalls dieser Leistungen über der reinen Beschäftigtenzahl.

Durch ausbleibende Konsumausgaben hätte dies außerdem direkte negative Auswirkungen auf den Fiskus, da mit ausbleibenden Steuereinnahmen zu rechnen wäre. Sachzuwendungen sind Leistungen, die bei den Menschen direkt ankommen und vor Ort ausgegeben werden, im Restaurant um die Ecke, im lokalen Handel, für Gesundheit und Mobilität. Fallen sie weg, steht den Beschäftigten weniger Kaufkraft zur Verfügung, die lokalen Umsätze gehen zurück und dem Staat entgehen entsprechende Steuereinnahmen. Was der Fiskus auf den ersten Blick zusätzlich an Lohnsteuer einnimmt, geht durch geringere Umsatzsteuereinnahmen, geschwächte Wertschöpfung in den Innenstädten und den Wegfall von Anreizen zur Gesundheitsvorsorge an anderer Stelle wieder verloren.

Sachzuwendungen erfüllen spezifische und zielgenaue soziale Zwecke

Vereinfachung ist ein berechtigtes Anliegen, aber kein Selbstzweck und kein eigenständiger Rechtfertigungsgrund für einen Systemwechsel. Maßstab für die Qualität einer steuerlichen Regelung sollte nicht sein, ob sie möglichst einfach ist, sondern ob sie den Zweck erfüllt, für den sie geschaffen wurde. Die bestehenden Sachzuwendungsregelungen sind jedenfalls bewusst differenziert ausgestaltet, weil sie unterschiedliche, klar definierte sozial- und arbeitsmarktpolitische Ziele verfolgen, von der Verpflegung über die Mobilität bis zur Bindung von Kaufkraft an die lokale Wirtschaft.

Diese Differenzierung ist keine vermeidbare Komplexität, sondern die Voraussetzung ihrer Wirkung. Eine Pauschalierung löst die Zweckbindung auf und macht aus zielgerichteter Förderung eine unterschiedslose Ausschüttung. Damit verliert nicht nur das einzelne Instrument seine Wirkung. Der Gesetzgeber gibt zugleich ein erprobtes, fein justierbares Instrumentarium sozialpolitischer Steuerung dauerhaft aus der Hand, das sich nach einer Vereinheitlichung nicht ohne Weiteres wiederherstellen lässt. Eine Regelung, die vermeintlich einfach ist, aber ihre Zielwirkung verliert, ist keine bessere Regelung. Sie ist im Vollzug billiger und in der Wirkung teurer.

Zielgenaue Modernisierung und Vereinfachung statt pauschalem Systemwechsel

Das zeigt auch der Blick ins Konkrete:
Aktuell von der Finanzverwaltung diskutierte Vorschläge wie das Ersetzen von auf einen Geldbetrag lautenden zweckgebundenen Gutscheinen durch eine rein mengenmäßige Bewertung von Sachbezügen – also z.B. 5 belegte Brötchen oder 10 Liter Benzin statt eines 20-Euro-Gutscheins – sowie eine mögliche Ausweitung von Bewertungsabschlägen reduzieren Komplexität nicht, sie führen stattdessen neue Bürokratie und Unsicherheit ein. Stetige Preisvolatilität und komplizierte Nachweis- und Berechnungsnotwendigkeiten machen solche Modelle weder für Arbeitgeber einfacher oder attraktiv, noch entlasten sie in irgendeiner Form die Finanzverwaltung.

Das Zusammenfassen von Leistungen, die heute jeweils eigenständig begünstigt sind, in einen gemeinsamen Pauschalbetrag kann schnell dazu führen, dass wenige übliche Leistungen diesen Betrag sprengen: Bereits die betriebliche Gesundheitsförderung und zwei betriebliche Veranstaltungen im Jahr, etwa ein Sommerfest und eine Weihnachtsfeier, überschreiten schnell zusammen mögliche Freibeträge, obwohl beide heute steuerfrei sind. Kommen Mobilitätsangebote, Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen oder weitere Leistungen hinzu, würde rasch eine höhere Besteuerungsstufe greifen.

Das Ergebnis ist eine Besteuerung von Leistungen, die heute vollständig steuerfrei sind, also eine spürbare Kostensteigerung für Arbeitgeber auf bisher begünstigte Angebote. Die realistische Folge ist nicht, dass Arbeitgeber diese Mehrkosten tragen, sondern dass sie die Leistungen streichen. Für die Beschäftigten ist das eine verdeckte Leistungskürzung. Der Grund liegt in der Konstruktion: Die zusammengefassten Zwecke, Gesundheit, Mobilität, soziales Miteinander, sind untereinander nicht austauschbar. Wer sie in einen Topf presst, zwingt Arbeitgeber und Beschäftigte, zwischen ihnen zu wählen, statt sie wie heute nebeneinander anbieten zu können. Die eigentliche Schwäche ist hierbei auch nicht die Höhe des Pauschalbetrags, sondern die Vermischung nicht austauschbarer Zwecke. Ein größerer
Topf erhöht zwar das Volumen, stellt aber die gezielte Lenkung nicht wieder her, weil die Mittel weiterhin in den jeweils attraktivsten Einzelzweck abfließen, statt in den politisch gewollten.

Ein pauschaler Systemwechsel greift also zu kurz. Bewährte Instrumente sollten nicht ausgehöhlt oder faktisch abgeschafft, sondern zielgenau modernisiert werden. Beispielsweise ließe sich ohne zusätzlichen Aufwand bereits heute der kumulierte Einsatz von Verpflegungszuschüssen ermöglichen.

Dies wäre eine kleine und gezielte Änderung der aktuellen Rechtslage mit spürbar positivem Effekt für die arbeitende Mitte, was gleichzeitig Bürokratie für Beschäftigte, Arbeitgeber und Akzeptanzstellen im Lebensmitteleinzelhandel sowie die Belastung der Finanzverwaltung abbauen und damit einen gleichermaßen positiven Effekt für die deutsche Wirtschaft, wie den Staat als Ganzes erbringen könnte.

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