BMF aktualisiert FAQ zur DSFinV-K

Pressemitteilung Februar 2026

Der Prepaid Verband Deutschland (PVD) hat am 11. Februar 2026 eine Antwort des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) auf sein Schreiben zur „Digitalen Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme“ (DSFinV-K) erhalten. Das BMF teilt mit, dass eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe die Hinweise erörtert und die FAQ-Frage 6 zum Thema „Einheitliche digitale Schnittstelle (DSFinV-K)“ auf Basis der PVD-Eingabe überarbeitet hat.

Aktualisierte FAQ schafft Klarstellung zur Abgrenzung „Guthabenkarte“ vs. Gutschein

Die Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (DSFinV-K) ist ein einheitlicher Datenstandard in Deutschland, der den reibungslosen Export prüfrelevanter Kassendaten für das Finanzamt ermöglicht. Sie stellt sicher, dass Kassensysteme Daten standardisiert aufzeichnen und übergeben.

In der überarbeiteten FAQ-Frage 6 erläutert das BMF die Abgrenzung zwischen Guthabenkarten und Gutscheinkarten im Kontext der DSFinV-K. Dabei wird u. a. ausgeführt, dass eine Guthabenkarte im Unterschied zur Gutscheinkarte als bloßes Zahlungsmittel anzusehen ist, wenn das Zahlungsinstrument jederzeit und voraussetzungslos gegen den ursprünglich gezahlten bzw. noch nicht verwendeten Betrag zurückgetauscht werden kann.

Zudem benennt die FAQ-Voraussetzungen für die Nutzung des ZAHLART_TYP „Guthabenkarte“, darunter insbesondere:

  • Das Guthaben ist E-Geld im Sinne der E-Geld-Richtlinie,
  • die Ausgabe erfolgt durch einen E-Geld-Emittenten,
  • die Karte wird für Zahlungsvorgänge genutzt und
  • sie wird von weiteren natürlichen oder juristischen Personen als Zahlungsmittel akzeptiert.

Für andere aufladbare Karten, mit denen keine E-Geld-Zahlungen möglich sind und die lediglich vom
Emittenten akzeptiert werden (z. B. Kundenkarten eines Händlers), sieht die FAQ eine Abbildung analog
zu Gutscheinen über entsprechende Geschäftsvorfall-Typen vor.

Aktualisierte FAQ schafft Klarstellung zur Abgrenzung „Guthabenkarte“ vs. Gutschein

Der PVD hatte dem BMF im letzten Jahr Unklarheiten in der praktischen Abgrenzung zwischen Guthabenkarten und Gutscheinen im Zusammenspiel von DSFinV-K und der damaligen FAQ-Fassung aufgezeigt und um eine Präzisierung der FAQ gebeten. Mit der nun veröffentlichten Überarbeitung der FAQ-Frage 6 liegt eine aktualisierte Verwaltungsauskunft zur Einordnung im Rahmen der DSFinV-K vor.

Fundstelle

Die aktualisierte FAQ-Frage 6 ist auf der Internetseite des BMF abrufbar unter: Kassengesetz → Thema: Einheitliche digitale Schnittstelle (DSFinV-K) → Frage 6.

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